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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vormerkung:

Unsere Gesellschaft setzt bei Inanspruchnahme ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Makler und Auftraggeber voraus. Zum Schutze dieses Vertrauensverhälnisses verpflichten wir uns zu ordnungsgemässem Geschäftsgebaren und bevorzugter Bearbeitung durch unsere fachkundigen Mitarbeiter: Architekten, Ingenieure und Finanzfachleute.

Unsere Leistungen beinhalten: Grundbesitzvermittlung, Vermeitung, Bausanierung, Finanzierungsvermittlung, Bildung von Teileigentum, Abgeschlossenheitserklärungen und Wertschätzungen.

Um gegenseitige Rechte und Pflichten zu schützen, legen wir folgende gesetztliche Bestimmungen zugrunde:

  1. Wir werden für Käufer und Verkäufer (provisionspflichtig) als Nachweismakler bzw. Vermittlungsmakler tätig.
  2. Die Maklerprovison ist fällig, sobald durch unseren Nachweis bzw. unsere Vermittlung (mitursächlich genügt) ein Vertrag zustande gekommen ist. Der Provisionsanpruch bleibt auch dann begründet, wenn der Vertrag durch eine auflösende Bedingung erlischt, eines vorbehaltenen oder nicht vorbehaltenen Rücktritts oder aus einem sonstigen Grund gegenstandslos bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet. Falls der Vertragsabschluss zu einem späteren Termin oder zu anderen Bedingungen erfolgt, bleibt unser Provisionsanspruch bestehen, das gleiche gilt bei Zwangsversteigerung der von uns angebotenen Objekte.
  3. Bei Vertragsabschluss haben wir Anspruch auf Anwesenheit sowie auf Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.
  4. Es ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen, wenn die Verhandlungsparteien aufgrund unserer Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen aufnehmen. Das Ergebnis dieser Verhandlungen ist uns unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Bei Vertragsabschluss hat der Auftraggeber uns die Vertragspartei bekannt zu geben.
  5. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen, oder wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen. Der Provisionsanspruch entsteht z.B. auch bei Kauf statt Miete oder Erbbaurecht statt Kauf und umgekehrt. Unser Käuferprovisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn innerhalb eines Jahres das angebotene Objekt über einen anderen Makler oder privat erworben wird.
  6. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sie erfolgen gemäss der Auskünfte unseres Auftraggebers. Auslassungen, Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber ausgeschlossen.
  7. Das Angebot ist nur für den Empfänger bestimmt; er haftet persönlich bei Weitergabe für unsere Provision, auch wenn er Bevollmächtigter ist.
  8. Der Nachweis, der durch uns angebotenen Objekte, gilt als anerkannt, wenn der Empfänger nicht sofort nach Erhalt schriftlich nachweist, dass ihm das das Objeckt von anderer Seite angeboten wurde.
  9. Sobald ein von uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden ist, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Wir haben Anspruch auf Ersatz von nachträglichen Auslagen und Zeitaufwendungen, sofern er dies unterlässt.
  10. Zur ortsüblichen Courtage in Höhe von 3% ist die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen.
  11. Nebenabreden bedürfen der Schriftform; mündliche bzw. telefonische müssen zu ihrer Wirksamkeit mit der Geschäftsleitung abgestimmt und schriftlich bestätigt werden.

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf.